Volle Kostenübername und Grundversorgung von Flüchtlingen
Volle Kostenübernahme und Grundversorgung von Flüchtlingen
SPD möchte Finanzierung der Flüchtlinge sicherstellen
Die Sozialdemokraten beantragen in der November-Sitzung der Gemeindevertretung die volle Kostenübernahme bei der Unterbringung von Flüchtlingen.
Warum?
Hilfe für die Flüchtlinge anzubieten ist für die SPD in Kiedrich eine Selbstverständlichkeit. Doch es ist "politisch" eine Aufgabe des Bundes und der Länder, nicht der Kommunen. Folglich müssen Bund und Länder auch bei den Kosten ihren Verpflichtungen nachkommen. Doch beide, Bund und das Land Hessen, lassen hier die Kommunen größtenteils im Regen stehen.
Im Weiteren finden Sie hier den Text des SPD-Antrages:
- Die Gemeindevertretung fordert die Hessische Landesregierung auf, das Landesaufnahmegesetz noch vor den anstehenden Haushaltsberatungen 2015 dahingehend zu ändern, dass die Aufwandserstattungen der Kommunen durch das Land von derzeit 75 Prozent auf 100 Prozent der tatsächlichen Kosten anzuheben.
Begründung zu 1:
Die derzeitige Regelung zur Aufwandserstattung ist absolut unzureichend. Gerade für Kommunen mit einem Schutzschirmvertrag fehlt jeglicher Spielraum für projektbezogene Kostenausgleiche.
Die für die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Asylsuchenden veranschlagte Summe liegt deutlich unter den tatsächlichen Kosten und weicht so erheblich vom Konsolidierungspfad ab. Eine entsprechende Korrektur, rechtzeitig zu den anstehenden Haushaltsberatungen 2015 der Landesregierung, ist deshalb dringend notwendig.
- Die Gemeindevertretung fordert die Hessische Landesregierung auf, mit den aufnehmenden Kommunen eine klare Regelung zur Gesundheitsversorgung der untergebrachten Flüchtlinge mit dem Ziel einer 100-prozentigen Kostenübernahme zu treffen.
Begründung zu 2:
Der Gesundheitszustand der aufzunehmenden Flüchtlinge dürfte angesichts der Strapazen und anderer Einflüsse in vielen Fällen kritisch zu beurteilen sein. Außerdem dürften viele Personen schwer traumatisiert sein.
Damit ist eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben, dass die aufgenommenen Flüchtlinge ärztlicher Hilfe bedürfen. Leider gibt es hierzu keine ausreichende Regelung zur Aufwandserstattung gegenüber den Kommunen. Ziel muss angesichts der finanziellen Lage der Kommunen auch hier eine 100-prozentigen Kostenübernahme sein.
- Die Gemeindevertretung fordert die Hessische Landesregierung auf, schnellstmöglich eine Lösung für einen zielorientierten Regelschulbesuch jugendlicher Flüchtlinge zu treffen.
Begründung zu 3:
Es steht zu erwarten, dass ein nicht geringer Anteil der aufzunehmenden Flüchtlinge Kinder und Jugendliche sind, von denen viele bildungswillig sein werden. Ihnen muss die Möglichkeit geboten werden, entsprechende Bildungsangebote anzunehmen, um
- die gesellschaftspolitische Pflicht zur Bildungsteilnahme zu erfüllen
- mit einem sofortigen Angebot das Erlernen der deutschen Sprache und damit eine zusätzliche Möglichkeit der Integration zu bieten
- um die Kinder und Jugendlichen damit von der Straße zu holen und ihnen eine wertvolle und sinnvolle Lebensgestaltung zu ermöglichen.
- Die Gemeindevertretung fordert die Hessische Landesregierung auf, sich in der Innenministerkonferenz und im Bundesrat im Hinblick auf die unterschiedlichen Aufnahmeprogramme des Bundes für Flüchtlinge und andere ausländischen Personen für eine ausreichende Durchfinanzierung dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe einzusetzen. Ebenso soll die Landesregierung auf eine nationale Asylkonferenz von Bund, Ländern und Kommunen (kommunalen Spitzenverbänden) drängen.
Begründung zu 4:
Die Bundesregierung ist hier ebenso in der Pflicht. Diese Aufgabe kann durch gemeinsame Anstrengungen aller Ebenen gelöst werden, hierzu wäre eine nationale Asylkonferenz ein sinnvolles zielgerichtetes Mittel.
- Die Gemeindevertretung bittet den Gemeindevorstand, sich gemeinsam mit allen zur Verfügung stehenden Organisationen wie z.B. Kirchen, Wohlfahrtsverbänden und allen Menschen, die guten Willens sind, dergestalt zu bemühen, dass die Willkommenskultur für Flüchtlinge in Kiedrich gefördert wird.
Begründung zu 5:
Keine. Selbstredend für alle, die in Kiedrich bzw. gegenüber Kiedrich Verantwortung tragen und sich vor Augen halten, was die Flüchtlinge erlebt und erlitten haben.
Sozialdemokraten starten interkomm. Jugendinitiative
Sozialdemokraten starten interkomm. Jugendinitiative
Netzwerk interkommunale Jugendarbeit
Zur Septembersitzung der Gemeindevertretung haben die Sozialdemokraten einen Vorschlag zur interkommunalen Zusammenarbeit in der Jugendpflege eingebracht, der für den gesamten Rheingau-Taunuskreis Vorbildcharakter haben kann.
Vor dem Hintergrund, dass die sich meisten Kommunen keine ausgebildeten Fachkräfte in der Jugendarbeit leisten können bildet der Kiedricher Vorschlag eine Plattform, auf der sich letztendlich der Kreis mit allen Kommunen in diese Aufgaben teilen können.
Die SPD-Fraktion möchte danach, dass...
1. Der Gemeindevorstand beauftragt wird, mit dem Rheingau-Taunus-Kreis die Möglichkeiten eines kreisweiten Netzwerks zur interkommunalen Jugendarbeit zu prüfen. Grundlage hierfür ist das als Anlage zugehörige Konzeptpapier (siehe entspr. Link). Kernstück des Konzeptes ist die Möglichkeit für Gemeinden, sozialpädagogische Fachleistungen eines Jugendpflegers vor Ort (Juvo) zu nutzen.
2. Sofern die Abstimmung zu den Möglichkeiten eines kreisweiten Netzwerks zur interkommunalen Jugendarbeit im Sinne des Konzeptes erfolgreich ist beschließt die Gemeindevertretung in Zusammenarbeit mit dem Kreis den Aufbau eines Netzwerks zur interkommunalen Jugendarbeit. Zielsetzung ist eine Umsetzung/ Einrichtung des Netzwerks zur interkommunalen Jugendarbeit schon mit dem Haushaltsjahr 2014.
3. Ebenso sollen weitere Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises gebeten werden, sich an dem Netzwerk zur interkommunalen Jugendarbeit zu beteiligen.
Und warum ?
Die gemeindliche Jugendarbeit ist eine der wichtigsten kommunalen Aufgaben. Gleichwohl ist die Umsetzung dieser Aufgaben alleine auf kommunaler Ebene finanziell wie ressourcenbezogen für die meisten Kommunen des Rheingau-Taunus-Kreises kaum zu leisten. Viele sind "Schutzschirm-Kommunen", denen die Kommunalaufsicht gar keine Ressourcen zubilligen würde.
Hier bietet jedoch der Verbund mit dem Rheingau-Taunus-Kreis als Maßnahmenträger sowie mit anderen Kommunen des Kreises große Möglichkeiten. Eine übergreifende Konzeption führt idealerweise zu der Chance intensiver interkommunaler Kooperation.
Bezogen auf die Zusammenarbeit in einzelnen Projekten der Jugendarbeit vor Ort, aber auch im fachlichen Austausch der Beteiligten.
Konzeption "Jugendpfleger vor Ort"
Eine Darstellung der Initiative können Sie hier downloaden
Antrag der SPD-Fraktion zur Dezembersitzung 2011
Antrag der SPD-Fraktion zur Dezembersitzung 2011:
Nachstehender Antragstext der SPD-Fraktion möchten die Sozialdemokraten gerechtere Arbeitsbedingungen erreichen, sofern sie im Einflussbereich der Gemeinde liegen.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Aufträge der Gemeinde künftig nur noch gegen eine Tariftreueerklärung an Unternehmen zu vergeben, die ihren Mitarbeitern einen Mindestlohn von 8,50 Euro zahlen.
Der Begründungstext für diesen Antrag:
Für besondere und zusätzliche Vertragsbedingungen sind bei Bauleistungen i.S.d. VOB grundsätzlich die Formulare des Vergabehandbuches für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen (VHB) in der jeweils gültigen Fassung zu verwenden. Auch bei Ausschreibungen betreffend Gebäudereinigung, Sicherheit und Bewachung, den Garten- und Landschaftsbau sowie das Abbruchgewerbe ab einem netto-Auftragswert von 50.000,- Euro ist von anbietenden Firmen eine Tariftreueerklärung analog dem Einheitlichen Verdingungsmuster (EVM Erg Ang Tarif Ziff. 251.1) nach dem VHB zu fordern.
Mit dem Zwang zur Zahlung eines (nicht gesetzlichen) Mindestlohns unterstreicht die Gemeinde Kiedrich ihre Verantwortung für Menschen, die für ihre Arbeit einen Lohn bekommen, von dem sie von Vollzeitarbeit leben können. Außerdem muss mit dem Dringen der Gemeinde auf eine Tariftreueerklärung bzw. Zahlung eines Mindestlohns von 8,50 Euro verhindert werden, dass bisher gezahlte Entgelte bei Leistungen für Kommunen auf das Niveau des Mindestlohns abgesenkt werden.
Das bedeutet möglicher Weise eine Mehrbelastung für den kommunalen Haushalt. Aber wir dürfen als kommunalpolitisch Verantwortliche nicht zulassen, dass geringe Löhne auf Dauer nur ein Marketing-Argument für den Wirtschaftsstandort Rhein-Main sind. Letztendlich kommt Armut trotz Arbeit die Kommunen teuer zu stehen, denn wer von seiner Arbeit nicht leben kann, benötigt zum einen durch geringere Steuer- und Sozialversicherungseinnahmen und zum anderen durch Lohnzusatzleistungen (Aufstocker, Grundsicherung).
Kommunalfeindlichkeit der Landesregierung bestätigt
Kommunalfeindlichkeit der Landesregierung bestätigt
Mit einem Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 05. Juli reagiert die SPD-Fraktion auf Entscheidung des Staatsgerichtshofs zum Kommunalen Finanzausgleich (KFA). Danach ist die Kürzung von mehr als 340 Millionen Euro im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) verfassungswidrig, das hat der Staatsgerichtshof entschieden und damit die langjährige Kritik der SPD bestätigt. Die Änderungen am Finanzausgleich hatten CDU und FDP 2011 durchgesetzt und damit den Kommunen jährlich Millionen Euro entzogen. Der genaue Wortlaut des SPD-Antrages: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Landesregierung im Hinblick auf das Urteil des Hessischen Staatsgerichtshofes zum des Kommunalen Finanzausgleichs vom 21. Mai 2013 aufzufordern, noch in diesem Jahr eine verfassungskonforme Neuberechnung des Kommunalen Finanzausgleichs durchzuführen. Die Umsetzung soll zeitnah, und damit nicht erst bis zum Jahr 2016, erfolgen. Die Neuberechnung muss das Recht der Kommunen auf eine angemessene Selbstverwaltung und Finanzausstattung ebenso beinhalten wie prozentualen Anteil freiwilligen Leistungen am Haushalt für Schwimmbäder, Büchereien oder Kultur in den Kommunen. Und warum ? Der Hessische Staatsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 21. Mai 2013 festgestellt, dass die Änderungen am Finanzausgleich die die Regierungskoalition aus CDU und FDP 2011 durchgesetzt hatten in wesentlichen Teilen verfassungswidrig sind. Er hat unter anderem festgestellt, dass :
- der Finanzbedarf der Kommunen unzureichend berechnet und nicht sachgerecht ermittelt wurde, wie viel Geld die Kommunen tatsächlich für ihre Aufgaben brauchen.
- dass die Kommunen in ihrem Recht auf Selbstverwaltung und auf eine angemessene Finanzausstattung verletzt wurden
- dass den Kommunen kein notwendiges Mindestmaß an Zuwendungen für freiwillige Angebote zugestanden wurde.
Die hessischen Kommunen benötigen dringend eine rasche Lösung. Sie wollen und können unter dem Druck der knappen Mittel und der Schuldenbremse nicht bis zum Jahr 2016 warten, bis der Kommunale Finanzausgleich wieder aufgestockt wird. Schon heute werden in den Kreisen und Kommunen alle Sparpotenziale ausgenutzt und hohe Maßstäbe an Konsolidierungskonzepte gestellt, die jedoch durch die kommunalfeindliche Politik der CDU/FDP-Landesregierung konterkariert werden. Das aktuelle Stichwort: Der kommunale Finanzausgleich sichert in Deutschland den Gemeinden und Gemeindeverbänden entsprechend Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung. Dazu regeln die Länder in jeweils eigenen Landesgesetzen die Verteilung von Landesmitteln an die Kommunen und die Umverteilung von Mitteln zwischen den Kommunen. Die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs unterscheidet sich zwischen den Ländern sehr stark. Nach Art. 106 Abs. 7 GG müssen die Länder einen prozentualen Anteil der ihnen zustehenden Gemeinschaftssteuern an die Kommunen weiterleiten. Die Höhe dieses Anteils wird durch Landesgesetz festgelegt. Zweck ist, die kommunale Ebene an den Steuereinnahmen von Bund und Ländern zu beteiligen und damit die kommunale Aufgabenerfüllung zu ermöglichen. Ziel ist, auf vertikaler Ebene den Ausgleich zwischen dem Land und seinen Kommunen sicherzustellen und auf horizontaler Ebene den Ausgleich zwischen unterschiedlich finanzstarken Kommunen. Das aktuelle Stichwort: Der kommunale Finanzausgleich sichert in Deutschland den Gemeinden und Gemeindeverbänden entsprechend Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz die finanziellen Grundlagen ihrer Selbstverwaltung. Dazu regeln die Länder in jeweils eigenen Landesgesetzen die Verteilung von Landesmitteln an die Kommunen und die Umverteilung von Mitteln zwischen den Kommunen. Die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs unterscheidet sich zwischen den Ländern sehr stark. Nach Art. 106 Abs. 7 GG müssen die Länder einen prozentualen Anteil der ihnen zustehenden Gemeinschaftssteuern an die Kommunen weiterleiten. Die Höhe dieses Anteils wird durch Landesgesetz festgelegt. Zweck ist, die kommunale Ebene an den Steuereinnahmen von Bund und Ländern zu beteiligen und damit die kommunale Aufgabenerfüllung zu ermöglichen. Ziel ist, auf vertikaler Ebene den Ausgleich zwischen dem Land und seinen Kommunen sicherzustellen und auf horizontaler Ebene den Ausgleich zwischen unterschiedlich finanzstarken Kommunen. Wo liegt nun das Problem? Die hessische CDU-/FDP-Landesregierung hat im Zusammenhang mit dem berühmt-berüchtigten „Rettungsschirm des Landes für notleidende Kommunen“ ihre Zahlungen an die Kreise und Kommunen kurzerhand um 344 Mio. Euro jedes Jahr gekürzt! Über den beschlossenen Geltungszeitraum von 30 Jahren summiert sich das auf über 10 Mrd. Euro. Als Gegenleistung gibt es mit ca. 107 Mio. Euro deutlich weniger, nur rund einem Drittel. Diese Umfinanzierung ist also vor allem ein gutes Geschäft für die Landesregierung, sie hilft sich selbst zuerst. Alle 426 hessischen Städten, Gemeinden und 21 Landkreise verlieren KFA-Mittel, nur 120 haben die Chance auf Aufnahme in das Rettungsschirmprogramm.
Trinkwasser darf kein Spekulationsobjekt werden
SPD will Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge erhalten
Nach dem Willen der SPD-Fraktion, dies will sie mit ihrem Antrag zur Sitzung der Gemeindevertretung am 24. Mai erreichen, sollen die deutschen Beteiligten am weiteren Gesetzgebungsverfahren Europaabgeordnete, Bundes- und Landesregierungen sollen aufgefordert werden, die von den Kommunen verantwortete Versorgung mit hochwertigem und preiswertem Trinkwasser als Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge unbefristet sicherzustellen.
Und warum ?
Es ist mit Sorge zu beobachten, dass es bisher im europäischen Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, die kommunale Wasserversorgung dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der geplanten EU-Konzessionsrichtlinie herauszunehmen und so zu verhindern, dass die Versorgung mit dem Lebensmittel Trinkwasser dem profitorientierten Wettbewerb privater Konzerne geöffnet werden kann.
Die Kiedricher Kommunalpolitiker setzen sich seit langem uneingeschränkt für die bestmögliche Qualität des Roh- und Trinkwassers ein. Sie kritisieren, dass es bisher im europäischen Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, die kommunale Wasserversorgung dauerhaft aus dem Anwendungsbereich der geplanten EU-Konzessionsrichtlinie herauszunehmen und so zu verhindern, dass die Versorgung mit dem Lebensmittel Trinkwasser dem profitorientierten Wettbewerb privater Konzerne geöffnet wird.
Es besteht keine Notwendigkeit, bewährte Formen guter und bezahlbarer Wasserversorgung der kommunalen daseinsvorsorge zu entziehen und das Lebensmittel Trinkwasser zum Nachteil der Verbraucher als beliebige Handelsware dem Gewinnstreben privater Wirtschaftsunternehmen zu überlassen.
Es gilt deshalb, parteiübergreifend die Vertretung der deutschen Verbraucherinteressen in Brüssel, Straßburg und Berlin zu bündeln und zu verstärken, um im Europäischen Parlament wie im EU-Ministerrat, als den beiden Gesetzgebern, doch noch eine für Verbraucher wie Kommunen akzeptable Regelung zu erreichen.